Nachts um 2 Uhr...
Muss das sein... das haben Sie sich vielleicht schon mal gefragt, wenn Sie nachts um zwei Uhr unsanft von dröhnendem Martinshorn geweckt wurden.

Doch der Lärm auf den Straßen hat seinen Grund ! Es dient der
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und besonders der Sicherheit der
Feuerwehrleute, die so schnell es geht zum Unfallort gelangen müssen.
Auch §35 (Sonderrechte) und insbesondere §38 (Wegerechte) der STVO
gebieten den Fahrern von Feuerwehr-, Polizei- oder
Rettungsdienstfahrzeugen, dass sie mit eingeschaltetem blauem
Blinklicht und Martinshorn fahren müssen.
Schon mehrmals kam es zu schweren Unfällen weil ein Einsatzfahrzeug auf einer Einsatzfahrt übersehen wurde. Solche Unfälle sind aber durch den Einsatz des Martinshornes vermeidbar, da die Verkehrsteilnehmer so viel eher auf das schnelle und schwere Auto aufmerksam werden.
Daher bitten wir Sie die kleine Lärmbelästigung zu entschuldigen ! Vielleicht denken Sie beim gemütlichen Einschlafen auch mal an die freiwilligen Helfer, die noch bis vor wenigen Minuten genauso wie Sie in ihrem Bett gelegen haben und jetzt auf dem Weg sind um u.U. ein Leben zu retten - mitten in der Nacht - ohne Bezahlung - aus Überzeugung !
Schon mehrmals kam es zu schweren Unfällen weil ein Einsatzfahrzeug auf einer Einsatzfahrt übersehen wurde. Solche Unfälle sind aber durch den Einsatz des Martinshornes vermeidbar, da die Verkehrsteilnehmer so viel eher auf das schnelle und schwere Auto aufmerksam werden.
Daher bitten wir Sie die kleine Lärmbelästigung zu entschuldigen ! Vielleicht denken Sie beim gemütlichen Einschlafen auch mal an die freiwilligen Helfer, die noch bis vor wenigen Minuten genauso wie Sie in ihrem Bett gelegen haben und jetzt auf dem Weg sind um u.U. ein Leben zu retten - mitten in der Nacht - ohne Bezahlung - aus Überzeugung !